Industrieunternehmen, die in beengten Räumen arbeiten, müssen auf solche Unfälle stets achten.
Am 16. August 2024 ereignete sich in einem Lebensmittelverarbeitungsbetrieb ein Vergiftungsunfall mit einem Todesopfer und fünf Verletzten. Die unmittelbare Unfallursache: Nachdem die Produktion eingestellt worden war, wurde das Gurkenbecken, in dem sich der Unfall ereignete, endlich gereinigt und blieb über zwei Monate unbeaufsichtigt. Das verbliebene Sauerkraut und die Einlegeflüssigkeit gären seitdem anaerob, wodurch giftige und schädliche Gase wie Schwefelwasserstoff entstehen. Arbeiter betraten das Becken, um die Sauerkrautreste zu entfernen, ohne zu belüften, Tests durchzuführen oder Schutzausrüstung zu tragen. Nachdem zwei Personen vergiftet wurden und das Bewusstsein verloren, leisteten nachfolgende Rettungskräfte unüberlegt Hilfe, ohne wirksame Schutzmaßnahmen zu ergreifen, was zu einer Ausbreitung des Unfalls führte. Die genaue Unfallursache wird noch untersucht.
Zufällig ereignete sich am 28. Juli 2024 gegen 21:30 Uhr in einem Lebensmittelbetrieb ein schwerer Vergiftungs- und Erstickungsunfall mit drei Todesopfern. Die unmittelbare Unfallursache: Die anhaltende Hitze und die lange Stilllegung des Abwasserbeckens führten dazu, dass organische Stoffe im Abwasser durch Bakterien zersetzt wurden, wodurch große Mengen giftiger und schädlicher Gase wie Schwefelwasserstoff entstanden. Vor der Reinigung des Abwasserbeckens wurden weder Belüftung noch Tests durchgeführt, und die Arbeiter trugen keine Schutzausrüstung. Nachdem eine Person ohnmächtig geworden war, stiegen zwei weitere Personen ohne jegliche Sicherheitsvorkehrungen in das Becken, um sie zu retten, was zu weiteren Todesfällen führte.
Aus den oben genannten Unfallinformationen geht hervor, dass es in Industrie- und Handelsbetrieben mit beengten Räumlichkeiten immer wieder zu Unfällen kommt, die oft tragische Folgen haben. Zu den Hauptgründen zählen: mangelndes Sicherheitsbewusstsein des Personals und Nichteinhaltung der Sicherheitsvorschriften; fehlende Belüftung und Überprüfung; unzureichende Investitionen in die Sicherheit und fehlende Schutzausrüstung; das Nichttragen von Gaswarngeräten durch die Arbeiter usw. Diese Faktoren führen gemeinsam zu schwerwiegenden Folgen, die dringende Aufmerksamkeit und wirksame Maßnahmen zur Verbesserung erfordern.
Um die Sicherheit bei Arbeiten in beengten Räumen zu gewährleisten und Arbeitsunfälle zu verhindern bzw. zu reduzieren, wurden weltweit in vielen Ländern entsprechende Gesetze und Vorschriften erlassen. So müssen beispielsweise Industrie- und Handelsbetriebe mit Gaswarn- und Alarmgeräten, mechanischen Lüftungsanlagen, Atemschutzgeräten, Ganzkörper-Sicherheitsgurten und weiterer Schutzausrüstung sowie Notfallrettungsausrüstung ausgestattet sein, die den nationalen oder branchenspezifischen Normen entsprechend den Gefahren in beengten Räumen entsprechen. Die entsprechenden Anlagen und Geräte müssen regelmäßig gewartet und geprüft werden, um ihren einwandfreien Betrieb sicherzustellen. Bei Arbeiten in beengten Räumen muss strikt das Prinzip „Erst lüften, dann prüfen, dann arbeiten“ befolgt werden. Besteht Explosionsgefahr, sind Maßnahmen zu deren Beseitigung oder Kontrolle zu ergreifen. Elektrische Anlagen und Geräte, Beleuchtungskörper, Notfallrettungsausrüstung usw. müssen den explosionsgeschützten Sicherheitsanforderungen entsprechen.
Vor Betriebsbeginn sind Sicherheitseinweisungen für die Beschäftigten durchzuführen. Das Aufsichtspersonal hat die Risikomanagement- und Kontrollmaßnahmen wie Belüftung, Brandmeldeanlagen und gegebenenfalls erforderliche Isolierungen, Entfernung und Austausch einzeln zu überprüfen, um sicherzustellen, dass die Schutzausrüstung ordnungsgemäß verwendet werden kann und der Arbeitsplatz mit der notwendigen Notfallausrüstung ausgestattet ist. So wird gewährleistet, dass alle Betriebsbedingungen den Sicherheitsanforderungen entsprechen. Industrie- und Handelsbetriebe mit professionellen Rettungsteams müssen über ausreichend Personal verfügen, um im Notfall schnell und effektiv reagieren zu können.
Im Hinblick auf die Prävention sollten die betroffenen Unternehmen und Betreiber ihre Abläufe standardisieren und folgende Maßnahmen ergreifen: Tragbares GaswarngerätBei Alarm des Detektors verlassen Sie den Raum sofort. Das tragbare Gaswarngerät von CAATM ist sicher, zuverlässig und vertrauenswürdig und kann Hunderte von giftigen oder brennbaren Gasen erkennen.





















